Allgemeine Geschäfts­beding­ungen
der DG Gelenke & Antriebselemente GmbH


I. Allgemeine Bestimmungen

1. Für alle Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmen oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Sie werden schon jetzt für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen vereinbart und haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Bestellers. Sie gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unserer Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung vorbehaltlos ausführt.

2. Für alle Lieferungen und Leistungen gegenüber Verbrauchern gelten, sofern dies gesetzlich zulässig ist, ebenfalls die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Sollten einzelne Klauseln gegenüber Verbrauchern nicht anwendbar sein, so gilt anstelle der nicht anwendbaren Regelung die gesetzliche Bestimmung. Die Geltung der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

3. Sofern etwas nicht durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sein sollte, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

4. Kundenbezogene Daten werden auf unserer Datenbank gespeichert und ausschließlich für interne Zwecke verwendet.

5. Der Besteller verpflichtet sich, von uns als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit unserer Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

6. Alle Vertragsabreden und Anzeigen, die der Besteller gegenüber der Firma oder einem Dritten anzugeben hat, Bedarf der Schriftform.

II. Angebot und Vertragsabschluss

1. Mit Ausnahme ausdrücklicher Festangebote sind unsere Angebote stets unverbindlich und freibleibend.

2. Bestellungen und alle sonstigen Abmachungen sind erst dann angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Die Bestätigung erfolgt regelmäßig innerhalb 7 Tagen.

3. Die in unseren Katalogen und Prospekten gemachten Angaben sind unverbindlich. Änderungen bleiben vorbehalten. Maße, Gewicht, Abbildungen und Zeichnungen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. Leistungsangaben können nur als Richtwerte dienen. Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Rechen- oder Schreibfehler sind für uns nicht bindend und begründen keinen Anspruch auf Erfüllung.

4. Der Besteller übernimmt Haftung für die Richtigkeit und Verbindlichkeit der von ihm zur Verfügung zu stellenden Unterlagen und Gegenstände. Insbesondere mündliche Äußerungen über Abmessungen, Toleranzen und sonstige Angaben Bedarf der schriftlichen Bestätigung.

5. An Kostenvoranschläge, Skizzen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dies gilt insbesondere für vertrauliche Unterlagen. Sie dürfen ohne Zustimmung der Firma weder Dritten zugänglich gemacht werden noch für andere Zwecke, insbesondere Selbstanfertigung, verwendet werden.

III. Preise

1. Unsere Preise verstehen sich als Netto-Preise in Euro. Sie gelten ab Werk und schließen Kosten der Verpackung und der Lieferung sowie die jeweils gesetzlich geltende Umsatzsteuer nicht mit ein.

2. Preise oder Zuschläge die über EXW hinausgehen, also insbesondere für DDP, FOB-, CFR-, CIF- usw. –Lieferung sind unverbindlich und erhöhen sich gegebenenfalls nach Maßgabe der eingetretenen Tarifänderungen.

3. Maßgebend sind die am Tage der Lieferung gültigen Preise.

4. Soweit nach Vertragsschluss bis zur Ausführung des Auftrages für uns nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen, insbesondere eine Erhöhung der Rohstoff- und Materialkosten, eintreten, sind wir berechtigt, die Preise im Rahmen der veränderten Bedingungen anzupassen.

IV. Zahlungsbedingungen

1. Die Zahlungen sind nach Erhalt der Rechnung innerhalb 14 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto, sonst innerhalb von 30 Tage ohne Abzug zahlbar.

2. Bei verspäteter Zahlung gelten, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, die gesetzlichen Verzugsregeln.

V. Lieferzeit

1. Ist kein fester Liefertermin vereinbart, erfolgt die Lieferung laut unserer Auftragsbestätigung. Ohne weitere Zusicherung sind die Termine nur annähernd.

2. Sind von uns Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden und es führt zu Lieferverzug wird der Besteller umgehend in Kenntnis gesetzt.

VI. Gefahrübergang und Versand

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung ab Werk vereinbart. Die Gefahr geht mit der Absendung bzw. Abholung aus dem Werk auf den Besteller über.

2. Die Art und Umsetzung des Versandes erfolgt, falls keine besondere Vereinbarung vorliegt, nach billigem Ermessen ohne irgendwelche Haftung für einen kürzeren oder billigeren Weg zu übernehmen.

3. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht bereits vom Tag der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Besteller über.

4. Versicherung gegen Transportschäden Erfolgen nur auf Anordnung und Kosten des Bestellers.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen den Besteller vor, auch wenn die konkrete Ware des Vertragsverhältnisses bereits bezahlt wurde.

2. Soweit die Gültigkeit diese Eigentumsvorbehaltes an besondere Voraussetzungen oder Formvorschriften geknüpft sind, ist der Besteller gehalten, für deren Erfüllung auf seine Kosten Sorge zu tragen.

3. Der Besteller darf über den Liefergegenstand nur in ordnungsgemäßem Geschäftsvorgang verfügen; andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen der Sicherheitsübertragungen, sind unzulässig.

4. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in der Vorbehaltsware hat uns der Besteller unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Besteller bereits im Vorhinein die Dritten auf die an dem Liefergenestand bestehende Rechte hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention hat der Besteller zu tragen, soweit der Dritte nicht zur Erstattung in der Lage ist.

5. Dem Besteller ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Wir behalten uns jedoch vor, diese Ermächtigung bei begründetem Anlass zu widerrufen.

6. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsgegenstände tritt der Besteller schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche, die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherung ab.

VIII. Gewährleistung, Haftung

1. Bei Vorliegen eines Mangels, haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften soweit aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben.

2. Gewährleistungsansprüche des Bestellers verjähren – soweit nicht zwingend gesetzliche Regelungen dagegenstehen – in 12 Monaten. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe des Liefergegenstandes.

3. Der Besteller ist verpflichtet, bei Entgegennahme oder Erhalt jede Lieferung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich bei uns schriftlich zu rügen; versteckte Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden. Anderenfalls gilt die Leistung als ordnungsgemäß angenommen. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

4. Im Falle des Vorliegens eines Mangels behalten wir uns die Wahl der Art der Nacherfüllung vor. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Besteller Minderung oder vom Vertrag zurücktreten.

5. Zur Vornahme von Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit unserer Firma die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Unsere Firma ist darüber jedoch sofort zu verständigen.

6. Von der Gewährleistung sind solche Schäden ausgeschlossen, die durch falsche Montage oder Inbetriebnahme des Besteller bzw. Dritter, falsche Bedienung, gewaltsame Zerstörung oder durch unvermeidbare chemische oder elektrische Einflüsse sowie durch natürliche Abnutzung des Bestellers oder Dritter entstanden sind.

7. Garantie im Rechtssinne erhält der Besteller durch uns nicht.

8. Ansprüche des Bestellers für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung unserer Firma sowie durch Erfüllungsgehilfen sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für den Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB).

9. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen Mangels ab Übergabe der Sache.

10. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11. Vorstehende Ziffer VIII gilt nicht gegenüber dem Verbraucher.

IX. Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung der Nummer 3 etwas anderes ergibt.

2. Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das formelle und materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile, falls ein Verbraucher nicht beteiligt ist, das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.